Angriffskrieg

Sieben Jahre Haft, weil er den Krieg Krieg zu nennen wagte

Interview mit ABC Moskau zur Repression gegen Kriegsgegner*innen

Der russische Staat verfolgt Kriegsgegner*innen mit aller Härte: Menschen, die sich an antimilitaristischen Protestaktionen beteiligen oder den Ukraine-Krieg in Sozialen Netzwerken kritisch kommentieren, werden festgenommen und teilweise zu hohen Haftstrafen verurteilt. Im Interview mit der Graswurzelrevolution schildern Antirepressionsaktivist*innen des Anarchist Black Cross (ABC) Moskau die staatliche Verfolgung und Möglichkeiten der Solidaritätsarbeit. (GWR-Red.)

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Chronik eines angekündigten Massenmordes

Zur strategischen Lage des Koreakonfliktes

»Rocket Man is on a Suicide Mission«, verkündete Donald Trump in seiner ersten Rede vor der UNO, nachdem er das »verkommene Regime in Nordkorea« für den »Hungertod von Millionen Nordkoreanern«, für »die Inhaftierung, Folter und Unterdrückung von Unzähligen«, und natürlich den Tod des amerikanischen Studenten Otto Warmbier und der Entführung eines »süßen japanischen Mädchens« verantwortlich gemacht hatte. Nordkoreas »unverantwortliches Streben nach Atomwaffen und ballistischen Raketen« bedrohe »die gesamte Welt mit einem unvorstellbaren Verlust von menschlichem Leben«.

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Justiz der Sieger oder Sieg der Justiz?

Völkerstrafrecht und internationale Machtverhältnisse
in (16.02.2011)

Die „internationalen Verbrechen", die durch das Völkerstrafrecht verfolgt werden, sind extrem schwere Taten wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg. Diesen gegenüber untätig zu bleiben, scheint der Grundmoral zu widersprechen. Aber ist das Völkerstrafrecht als Antwort schon deswegen gerechtfertigt?

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Ungleiche Freisprüche

Zehn Jahre justizielle (Nicht-)Aufarbeitung des Jugoslawien-Kriegs

Seit dem völkerrechtswidrigen Krieg der North-Atlantic Treaty Organisation (NATO) gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (24. März bis 10. Juni 1999) stehen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen weiter aus. Ein juristisches Nachspiel gab es dagegen für Menschen, die öffentlich zur Befehlsverweigerung aufgefordert hatten.

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