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Rohrkrepierer

Gerade hat Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller in einer Debatte, die seit Monaten öffentlich geführt wird und deren schriller Kakophonie man längst überdrüssig ist, den nächsten Teufel an die Wand gemalt: Private Haushalte seien im Fall einer Gasmangellage nicht vor verordneten Einschränkungen geschützt. Grundsätzlich seien auch Verordnungen denkbar, die nur noch das Beheizen einzelner Räume in Privatwohnungen erlaubten.

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