Folter

Gegen Krone und Patriarchat

Über den Kampf der Frauen Saudi-Arabiens und das falsche Spiel des Tyrannen Mohammed bin Salman

1. Dezember 2014 an der emiratisch-saudischen Grenze. Die 
damals 25-jährige Loujain al-Hathloul fährt mit dem Auto zurück in ihre Heimat. Saudische Sicherheitskräfte nehmen sie an der Grenze fest. Die junge Frau kommt für 73 Tage hinter Gittern – ihr „Verbrechen“: Sie ist ein Auto gefahren. Loujain hat zwar einen emiratischen Führerschein, doch ist Saudi-Arabien damals das einzige Land auf der Welt, in dem es Frauen per Gesetz verboten ist, hinterm Steuer zu sitzen.

 

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Persilschein für Folterknechte

Juristisch als verbrecherisch verurteilt und verboten wurden Organisationen bisher nur ein einziges Mal – in den Nürnberger Prozessen von 1945/46. Das betraf unter anderem die SS, deren Sicherheitsdienst SD und die Gestapo. Nach Artikel 9 des Statuts des damaligen Internationalen Militärgerichtshofes galt als Verbrechen dabei auch die Mitgliedschaft in solchen Organisationen; als höchstes Strafmaß wurde bekanntlich die Todesstrafe verhängt.

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Das Verfahren gegen 17N

Politische Strafjustiz in Griechenland

Auch Griechenland folgt dem europäischen Trend, die prozessualen Rechte von „Terror“-Verdächtigen zu beschränken, insbesondere bei den Verhörmethoden. So zogen es die Gerichte vor, schwere Foltervorwürfe im 17-N-Verfahren nicht zu untersuchen. Das Folterverbot muss jedoch absolut gelten, unabhängig vom Tatvorwurf.

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