Die Diskriminierung liegt im Gesetz
In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt:
Präimplantationsdiagnostik ist nicht strafbar. Die selektive Auswahl
von Embryonen mit genetischen Besonderheiten ist im
Embryonenschutzgesetz nicht explizit verboten. Die dadurch mögliche
individuelle Eugenik diskriminiert Menschen mit Behinderung.