Das Verfahren gegen 17N
Politische Strafjustiz in Griechenland
Auch Griechenland folgt dem europäischen Trend, die prozessualen Rechte von „Terror“-Verdächtigen zu beschränken, insbesondere bei den Verhörmethoden. So zogen es die Gerichte vor, schwere Foltervorwürfe im 17-N-Verfahren nicht zu untersuchen. Das Folterverbot muss jedoch absolut gelten, unabhängig vom Tatvorwurf.