Rechtswidrige Abzocke bei Ausländerbehörden
Ausländerbehörden dürfen nicht willkürlich Gebühren für das Verlassen des Landkreises erheben. Zumindest in Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) dieser Praxis jetzt ein Ende gesetzt.
Ausländerbehörden dürfen nicht willkürlich Gebühren für das Verlassen des Landkreises erheben. Zumindest in Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) dieser Praxis jetzt ein Ende gesetzt.