Tarifeinheit im Betrieb?!
Ja, aber wo, für wen, mit wem? Zum Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht hat seine jahrzehntelange, 1957 freihändig, d.h. ohne rechtliche und gesetzliche Grundlage, geschöpfte Rechtsprechung zur Tarifeinheit in Betrieben und Unternehmen aufgegeben. Ab sofort können demnach mehrere Tarifverträge in einem Betrieb gelten.