Gleichstellung als Mosaik
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2010 nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) das Verfahren in einer Adoptionssache (Az. 2 Wx 23/09) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Das OLG hält das Verbot der so genannten „sukzessiven Adoption" für verpartnerte Paare mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar.