UnternehmerIn der eigenen Arbeitskraft
Soloselbstständigkeit
Nach rechtlicher Definition gilt als selbstständig, wer für sein/ihr Werk bzw.
Nach rechtlicher Definition gilt als selbstständig, wer für sein/ihr Werk bzw.
Beschäftigt man sich mit der Analyse der aktuellen kapitalistischen Gesellschaftssituation wird schnell deutlich, dass die klassischen Klassengegensätze zwar noch mit gleicher Härte zuschlagen wie