Fritz Bauer über „Weiße-Kragen-Kriminalität“

Ein Beitrag von aus unserer Zeitschrift BIG BUSINES CRIME, Ausgabe 02/2016

Fritz Bauer, der als hessischer Generalstaatsanwalt den Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main ermöglicht und maßgeblich dazu beigetragen hat, dass Adolf Eichmann in Israel der Prozess gemacht werden konnte, war lange Zeit in der Öffentlichkeit kaum noch präsent, trotz eines nach ihm benannten Institutes und des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union. Das änderte sich, als der Zeitzeugen-Film „Fritz Bauer – Tod auf Raten“ von Ilona Ziok 2010 herauskam. Ihm und der 2009 erschienenen Biografie von Irmtrud Wojak ist es zu verdanken, dass erneut eine breitere öffentliche Diskussion über die zweifelhafte Rolle der bundesdeutschen Justiz in der Nachkriegszeit zustande kam.

In ihr ragte Fritz Bauer als einer hervor, der das Strafrecht nicht zuvörderst als Instrument der Vergeltung sah, sondern als Instrument der Aufklärung mit dem Ziel einer humaneren und sozialeren Gesellschaft. Das war für ihn der Sinn des Auschwitz-Prozesses. Deshalb setzte er sich auch für Reformen des Strafrechts in den Fällen ein, in denen es nur der Konservierung veralteter Moralvorstellungen diente. Deshalb forderte er eine Präzisierung und Verschärfung des Strafrechts in den Fällen, die lange als „Kavaliersdelikte“ galten – wie Steuerhinterziehung und andere Formen von Wirtschaftskriminalität.

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