Recht auf saubere Luft
Rubrik Recht Kurz
Der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) urteilte am 25. Juli 2008, dass wer von Luftschadstoffbelastungen betroffen ist, die europarechtliche Grenzwerte überschreiten, dagegen vorgehen und von der zuständigen Behörde die Aufstellung eines „Aktionsplans" zur Verbesserung der Luftqualität einfordern kann (Rechtssache C-237/07).